Überblick

Die Kinderschutzrichtlinien und -verfahren des Arbeitgebers bleiben auch außerhalb des Betriebsgeländes in Kraft. Kinderschutz bei Schulausflügen bedeutet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und ihr Wohlbefinden jederzeit zu fördern. Ausflüge bieten zwar wertvolle Lernmöglichkeiten, können aber auch Risiken für den Kinderschutz bergen, die sorgfältig gemanagt werden müssen.

Alle an der Planung und Durchführung von Besuchen beteiligten Mitarbeiter tragen gemeinsam die Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung.

Kernaufgaben

Alle Erwachsenen, die einen Besuch begleiten, müssen:

  • Schutz und Förderung des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen
  • Befolgen Sie die Kinderschutzrichtlinien und Schulungsanforderungen der Einrichtung.
  • Professionelle Grenzen wahren und angemessenes Verhalten vorleben
  • Achten Sie auf Teilnehmer, die möglicherweise zusätzliche Schwachstellen aufweisen.
  • Relevante Informationen zum Kinderschutz sollten nur dann mit Kollegen und Anbietern geteilt werden, wenn diese sie benötigen.

Planung und Vorbereitung

Wirksamer Kinderschutz beginnt bereits in der Planungsphase.

Besucher sollten Folgendes beachten:

  • Informieren Sie die Teilnehmer über den Zweck des Besuchs, den Ablauf und die Verhaltenserwartungen.
  • Erläutern Sie die Notfallmaßnahmen und stellen Sie das Aufsichtspersonal vor.
  • Stellen Sie sicher, dass die Aufsichtsregelungen klar sind, einschließlich der 24-Stunden-Beaufsichtigung bei Besuchen in Wohneinrichtungen.
  • Planen Sie strukturierte Auszeiten ein, um Risiken wie Mobbing, Heimweh oder Weglaufen zu reduzieren.
  • Prüfen Sie gegebenenfalls geeignete Identifizierungsmethoden für jüngere oder schutzbedürftige Teilnehmer.

Professionelles Verhalten

Die Mitarbeiter sollten sich stets professionell und transparent verhalten.

Die Mitarbeiter sollten:

  • Vermeiden Sie Situationen, in denen sie mit einem Kind allein und unbeaufsichtigt sind.
  • Stellen Sie sicher, dass Körperkontakt angemessen, notwendig und klar erklärt ist.
  • Unangemessenes Verhalten ansprechen und bei Bedenken die Meldeverfahren befolgen

Das Personal darf sich nicht an grobem Spiel, unangemessenem Körperkontakt, unangemessener Sprache oder Andeutungen oder privaten Nachrichten mit den Teilnehmern beteiligen.

Meldung von Kinderschutzbedenken

Jegliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Kinder müssen gemäß den Verfahrensweisen der Einrichtung gemeldet werden.

Die Mitarbeiter sollten:

  • Melden Sie Bedenken so schnell wie möglich dem zuständigen Kinderschutzbeauftragten (Designated Safeguarding Lead, DSL).
  • Stellen Sie sicher, dass Vorkehrungen für DSL-Support außerhalb der Geschäftszeiten während der Besuche getroffen werden.
  • Rufen Sie sofort den Notdienst an, wenn ein Kind in unmittelbarer Gefahr ist.
  • Befolgen Sie die Schutzmaßnahmen, wenn eine Offenlegung erfolgt.

Übernachtungen

Bei Besuchen in Privathaushalten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Führungskräfte sollten Folgendes sicherstellen:

  • Angemessene Aufsicht und entsprechende Vorkehrungen für Schlafen, Waschen, Toilettengang und Umziehen
  • Angemessenes Betreuungsverhältnis und ausgewogenes Geschlechterverhältnis
  • Sichere Unterkünfte und Gebäudesicherheit
  • Klare Brandschutz- und Evakuierungsverfahren

Diese Regelungen sollten den Mitarbeitern, Teilnehmern und Eltern vor dem Besuch klar mitgeteilt werden.

Links zu weiterführenden Informationen:

Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info

Kinderschutz im Bildungswesen 2026 - https://www.gov.uk/government/publications/keeping-children-safe-in-education--2